Pflegestufe 2

Schwerpflegebedürftigkeit


Eine Schwerpflegebedürftigkeit beginnt, sobalt täglich, durchschnittlich min. 3 Stunden gepflegt werden muss.
Davon müssen min. 2 Stunden auf die Grundpflege entfallen. Die grundpflegerische Hilfe muss täglich an min. 3 verschiedenen Uhrzeiten nötig sein. Mehrmals in der Woche muss hauswirtschaftliche Hilfe nötig sein.


Beispiel:
Eine Dame lebt in einem Haushalt mit ihrem Ehemann. Sie benötigt Hilfe beim Waschen von ihrem Gesicht, Händen und Intimbereich. Bei Bedarf wird vollständig das Waschen des übrigen Körpers, das Kämmen, die Zahnpflege und das Ankleiden übernommen. Am Morgen übernimmt dies ein Pflegedienst. Getränke müssen eingegossen werden und zum trinken muss aufgefordert werden. Abends übernimmt der Ehemann teilweise das Umziehen und die Intimpflege. Beim Duschen und Haare waschen wird umfangreiche Hilfe benötig. Der Ehemann gewährleistet die hauswirtschaftliche Versorgung. Hier sind meist die Voraussetzungen für die Pflegestufe II erfüllt.