SGB V & SGB XI

Allgemeines zu SGB V & SGB XI?

SGB V beinhaltet die gesetzlichen Rahmenbedingungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Dort wird im Krankheitsfall beschlossen welche Leistungen vom wem zu erbringen ist. Die Finanzierung dieser Leistungen durch weitere Verordnungen und Vereinbarungen zu regeln und wie die Beteiligten miteinander in Beziehung stehen.

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SGB XI bedeutet, dass der Ambulante Pflegedienst ein Versorgungsvertrag abgeschlossen hat d.h. diese sind berechtigt mit den Pflegekassen abzurechnen. Die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen sind für alle Pflegedienste einheitlicht in Punktzahlen der Leistungskomplexe.

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